Die betriebliche Altersversorgung im Überblick
1. Definition
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn
1. Ein Arbeitgeber
2. einem Arbeitnehmer
3. im Rahmes des Arbeitsverhältnisses
4. Versorgungsleistungen für
5. bestimmte Fälle (Alter, Invalidität, Tod) zusagt.
In welcher Weise diese Altersversorgung erfolgt, steht dem Arbeitgeber frei. Zur Vermeidung von Missverständnissen gegenüber Behörden sollte der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern einheitlich verfahren.
2. Vorteile:
Anbindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen,
Attraktivität des Unternehmens für zukünftige Arbeitnehmer,
zusätzliche Absicherung für die Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versorgung,
zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für das Unternehmen.
3. Formen der betrieblichen Altersversorgung:
1. Pensionszusage,
2. Unterstützungskasse,
3. Direktversicherung,
4. Pensionskasse,
5. Pensionsfond.
4. Schematischer Überblick über die Formen der betrieblichen Altersversorgung
Bezeichnung | Träger | Belastung | Steuerlich f. Arbeitgeber |
Pensionszusage | Arbeitgeber | Rückstellungsbildung oder Beiträge zum Pensions-Sicherungsverein | Betriebsausgabe im Jahr der Rücklagenbildung |
Beiträge zum Pensions-Sicherungsverein | in voller Höhe Betriebsausgabe | ||
Unterstützungskasse | Arbeitgeber | Beiträge an U-Kasse | Betriebsausgabe bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Kassenvermögens. |
Direktversicherung | Versicherung | Beiträge | in voller Höhe abzugsfähig |
Pensionskasse | Pensionskasse | Beiträge | in voller Höhe abzugsfähig |
Pensionsfonds | Pensionsfonds | Beiträge | in voller Höhe abzugsfähig |
5.Steuerliche Auswirkung für den Arbeitnehmer
Bezeichnung | Steuerlich für Arbeitnehmer |
Pensionszusage | Im Versorgungsfall zu versteuern.(§ 19 Absatz 2 Einkommen- steuergesetz). Von den Versorgungsleistungen wird ein Freibetrag und ein Zuschlag abgezogen. Der dann noch zu verbleibende Anteil unterliegt der „normalen“ Besteuerung. |
Unterstützungskasse | wie bei Pensionszusage |
Direktversicherung | Grundsätzlich individuelle Besteuerung, allerdings steuerfrei bis 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze. Bei Neuverträgen zusätzlich 1.800,00 € steuerfrei |
Pensionskasse | wie bei Direktversicherung |
Pensionsfonds | wie bei Direktversicherung |
6. Sonstiges
Die Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung hat Einfluss für den Fall eines geplanten Eigentümerwechsels des Unternehmens.
Für den Käufer stellt die betriebliche Altersversorgung ein Risiko dar:
1. Bei Pensionszusagen: Sind sie in richtiger Höhe gebildet worden und sind auch Rücklagen dafür vorhanden?
2. Liquiditätsbelastung für laufende Beiträge und unveränderliche Leistungsverpflicht-ung im Falle rückläufiger Erträge.