Verbessert sich die deutsche Streitkultur?
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Mediation auf den Weg gebracht, der seit Februar 2012 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat behandelt wird. Motor ist die Europäische Union, die eine EU-Richtlinie zur Mediation verabschiedet hat. Damit ist der deutsche Gesetzgeber zur Umsetzung ins deutsche Recht gezwungen. Welche Möglichkeiten bietet das Gesetz im Wesentlichen?
- Streitparteien können zur Klagevermeidung, so wie bisher, eine Mediation durchführen.
- Zusätzlich wird den Parteien ermöglicht, auch nach der Klageerhebung einem Mediationsverfahren zuzustimmen. Die Mediation kann wahlweise außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder auch durch einen Richter eines anderen Senats innerhalb des Gerichts (gerichtliche Mediation) erfolgen.
- Kommt es durch ein Mediationsverfahren zu einer schriftlich fixierten Einigung, so kann sie durch Gerichtsbeschluss für vollstreckbar erklärt werden. Damit erhöht sich deren Durchsetzbarkeit.
- Die Mediatoren haben vielfältige Verpflichtungen zu erfüllen. So sollen sie durch Verschwiegenheit die Vertraulichkeit sichern. Daneben sollen sie die Unabhängigkeit gewährleisten, indem sie weder vor oder während noch nach der Mediation für eine Partei tätig waren, sind oder werden. Ausserdem muss der Mediator durch Aus- und Fortbildung sicherstellen, dass er in der Lage ist, durch ein Mediationsverfahren zu führen.
- Im Rahmen der Mediation im Familienrecht stellt der Gesetzgeber eine „Mediationskostenhilfe“ in Aussicht.
Trotz mancher Kritik von Fachverbänden stellt dieses Vorhaben einen sinnvollen Schritt dar. Den streitenden Parteien wird die Möglichkeit der Mediation bekannt gemacht als mögliche Alternative zu einem langwierigen und teuren Klageverfahren vorgestellt. Denn trotz der Flut an Kommunikationsmedien in der Gesellschaft ist es erstaunlich, wie wenig man direkt miteinander redet und durch fehlende Informationen Fehlentscheidungen getroffen werden, welche dann zu Eskalationen führen können. Ein unabhängiger neutraler Mediator unterstützt die Streitparteien in der Kommunikation und damit eigenständig eine gemeinsame Lösung zu finden. Weil sich im Prinzip die Kontrahenten selbst die Lösung erarbeitet haben, können sie hinter ihr stehen und auch umsetzen.
Mediation eignet sich in allen gesellschaft- und wirtschaftlichen Bereichen, eben dort, wo es Streit geben kann, z.B. im Nachbarschaftsbereich, in Erbfällen, in Familienangelegenheiten, Wirtschafts- und Baubereich. Eine Mediation kann schneller zu einem Ergebnis führen als ein Gerichtsverfahren, das Monate oder Jahre dauern kann. Damit ist auch verständlich, dass Mediationsverfahren gegenüber Gerichtsverfahren kostengünstiger sind.