Neuerungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
(Berlin, 10. September 2012) Die steuerliche Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ist in den letzten Jahren komplizierter geworden. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, welche eigenständig nutzbar sind, aber nur einen geringen Wert haben. Was als geringwertig gilt, bedarf einer Auslegung. Die Regelungen des § 6 Absätze 2 und 2 a Einkommensteuergesetz sind unübersichtlich. Will man sich jedoch vor unangenehmen Überraschungen bei Betriebsprüfungen […]
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